Mit Vorsatz: Ausraster vor der Selbstbedienungskasse

Bild: Pixabay CC0

16.4.2024 (€) - Ein Mann wollte in einem Geschäft seine Einkäufe eigenhändig abrechnen. Weil die Technik ihn überforderte, schlug er zu. Es folgte eine Schadenersatzklage, die vom Münchener Amtsgericht entschieden wurde.

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