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Millionen-Schließfachcoup in Gelsenkirchen: Können Kunden auf Entschädigung hoffen?

5.1.2026 – Unbekannte Täter brachen in einer Sparkassen-Filiale im Ruhrgebiet rund 3.000 Schließfächer auf. Der Schaden wird auf bis zu 50 Millionen Euro geschätzt, versichert waren die Fächer jedoch nur bis zu 10.300 Euro. Ob die Bank auch für höhere Schäden aufkommen muss, hängt davon ab, ob ihr eine Verletzung der Sorgfaltspflichten nachgewiesen werden kann.

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Ein Loch in der Tresorwand, tausende aufgebrochene Schließfächer – und viele offene Fragen: In der Sparkassen-Filiale im Gelsenkirchener Stadtteil Buer haben Unbekannte über die Weihnachtstage einen der größten Bankeinbrüche der letzten Jahre verübt.

Der Fall erinnert an den Bankdiebstahl in Lübeck im vergangenen Jahr, der sich ebenfalls zur Weihnachtszeit ereignete. Über mehrere Tage verschafften sich die Täter Zugang zum Tresorraum, brachen 326 Schließfächer auf und verursachten einen Schaden von rund zehn Millionen Euro (VersicherungsJournal 26.2.2025).

Die Bank hat Kunden mittlerweile mit bis zu 40.000 Euro entschädigt (24.4.2025).

Einbruch mit einem Spezialbohrer

Nach Angaben der Polizei Gelsenkirchen wurde der aktuelle Einbruch am 29. Dezember durch einen Brandalarm entdeckt. Ermittler gehen jedoch davon aus, dass die Täter schon zuvor am Werk waren. Bereits am 27. Dezember hatte es in der Filiale einen ersten Brandalarm gegeben, bei dem Einsatzkräfte vor Ort keine Auffälligkeiten feststellten.

Die Täter seien hochprofessionell vorgegangen, wie der WDR unter Berufung auf einen Polizeisprecher berichtet. Demnach verschafften sie sich über ein Parkhaus Zugang zur Bankfiliale, drangen durch mehrere Türen in einen Archivraum vor und gelangten von dort mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum. „Den Bohrer kriegen Sie nicht im Baumarkt“, zitiert der WDR den Polizeisprecher.

Die Kunden der Sparkasse sind verunsichert. Wie der WDR berichtet, versammelten sich am Montag und Dienstag nach Bekanntwerden der Tat rund 200 Kunden vor der Filiale und forderten Einlass. Viele seien verzweifelt gewesen und die Stimmung aufgebracht. Der Andrang sei so groß gewesen, dass die Polizei den Vorraum habe räumen müssen.

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Fahndung nach den Tätern

Die Polizei Gelsenkirchen teilte mit, dass sich erste Zeugen gemeldet haben, um mögliche Täter zu identifizieren. Sie berichteten von mehreren Männern, die in der Nacht vom 27. auf den 28. Dezember 2025 mit großen Taschen im Treppenhaus eines angrenzenden Parkhauses gesehen worden seien.

Zudem wertete die eingerichtete Ermittlungskommission Videoaufnahmen des Parkhauses aus. Diese zeigen einen schwarzen Audi RS 6, der am frühen Montagmorgen nach Weihnachten das Parkhaus verlässt. Im Fahrzeug sitzen maskierte Täter, von denen einer die Schranke zur Ausfahrt betätigt. Das Kennzeichen des Autos war zuvor in Hannover entwendet worden.

Die genauen Abläufe seien Gegenstand der Ermittlungen. Zeugen, die Hinweise zur Tat oder den Tätern geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei unter den Rufnummern 0209 365 8112 oder 0209 365 8240 zu melden.

Was bisher über den Schaden bekannt ist

Die Sparkasse Gelsenkirchen informiert auf ihrer Webseite ihre Kunden über den Einbruch und weitere Schritte. Nach Angaben des Bankinstituts haben die Täter 95 Prozent der 3.250 Kundenschließfächer aufgebrochen.

Der Schaden soll sich auf einen „mittleren zweistelligen Millionenbetrag“ belaufen, wie ein Polizeisprecher dem WDR sagte. Es handelt sich jedoch nur um eine erste Schätzung, da nicht bekannt ist, welche Werte sich in den Schließfächern befanden. Zunächst hatten Ermittlerkreise den Schaden auf 30 Millionen Euro geschätzt.

Laut Sparkasse sollen die Betroffenen schriftlich informiert werden, ob ihr Schließfach von dem Einbruch betroffen ist. „Der Brief wird zeitnah versendet“, heißt es auf der Webseite des Instituts. Zusätzlich hat die Bank zehn Telefonhotlines unter den Telefonnummern 0209 161 1110 bis 1119 eingerichtet, die täglich ab acht Uhr erreichbar sein sollen.

Die Sparkasse teilt weiter mit, dass Kunden den Bereich der Schließfachanlage vorerst nicht betreten können. „Die Sparbuchfachanlage ist in dringenden Fällen zu erreichen; bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin über das Kunden-Service-Center unter 0209 161‑2060“, heißt es auf der Webseite der Bank.

Sind die Schließfächer versichert?

Laut Sparkasse ist der Inhalt der Schließfächer bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert. Der Versicherungsschutz schließe auch Bargeld ein. „Eine Höherversicherung über Ihre private Hausratversicherung ist gegebenenfalls zu prüfen“, heißt es weiter.

Doch was, wenn sich höhere Werte in den Schließfächern befanden? Ob die Bank hierfür haften muss, wird im Zweifel vor Gericht zu klären sein.

„Juristisch haften Banken nur dann, wenn ihnen Verstöße gegen Sicherungspflichten, dem sogenannten Gebot der tresormäßigen Sicherung, nachgewiesen werden können“, berichtete Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch von der Berliner Kanzlei Dr. Storch & Kollegen dem VersicherungsJournal nach dem Bankeinbruch in Lübeck.

Wenn die Bank nachweislich Sorgfaltspflichten verletzt und Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt habe, könne sich daraus eine Haftung ergeben. Um dies beurteilen zu können, müssten die genauen Umstände des Diebstahls aufgeklärt und bekannt gegeben werden.

Wie Geschädigte nachweisen können, was sich in den Schließfächern befand

Wollen die Kunden ihren Schaden ersetzt haben, so fordern die Banken sie üblicherweise auf, glaubhafte Nachweise zur Höhe des ihnen eingetretenen Schadens zu erbringen und entsprechende Dokumente zusammenzustellen. Hier eignen sich unter anderem folgende Nachweise:

  • Dokumente über den Erwerb und Besitz der entwendeten Gegenstände, insbesondere Kauf- und Zahlungsbelege,
  • Rechnungen und Urkunden und notariell beglaubigte Inventare,
  • Steuerbescheide sowie
  • fotografische Aufnahmen.

Doch was können geschädigte Kunden tun, wenn sie nicht alle Dokumente zu den entwendeten Gegenständen vorlegen können? Viele lagern Bargeld, Gold oder seltene Wertgegenstände in ihren Schließfächern – und möchten nicht, dass Dritte davon erfahren.

Rechtsanwalt Storch erklärte dem VersicherungsJournal, dass der Inhalt von Schließfächern immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sei. Gelinge der Nachweis nicht, bleibe häufig nur der Weg vor Gericht.

„Gerichte hören sich die Parteien an und entscheiden dann über deren Glaubwürdigkeit“, so Storch. „Wenn die Angaben der Betroffenen widerspruchsfrei sind und das Gericht überzeugt, folgt es diesen in der Regel. Es gibt auch den Grundsatz des redlichen Kunden, etwa im Versicherungsrecht, wonach die Angaben des Versicherungsnehmers als wahr unterstellt werden können.“

Rechtsstreit um Haspa-Einbruch

Wie schwer es sein kann, einem Bankhaus eine Pflichtverletzung nachzuweisen, zeigt ein Rechtsstreit um einen Einbruch bei der Hamburger Sparkasse AG, der mittlerweile seit vier Jahren anhängig ist.

Unbekannte Täter hatten im September 2021 den Tresorraum der Haspa-Filiale in Norderstedt aufgebrochen und mehr als 600 Schließfächer geleert. Geschädigte klagten daraufhin gegen die Bank wegen angeblich mangelhafter Sicherheitsmaßnahmen.

Am 29. Juni 2023 wurde die Sparkasse vor dem Landgericht Hamburg zu Schadenersatz verurteilt (330 O 127/22) (Medienspiegel 3.7.2023). Das Landgericht stellte fest, dass die Bank ihre Pflichten zur tresormäßigen Sicherung verletzt hatte.

Die Richter betonten, dass Banken auf hochprofessionelle Täter vorbereitet sein müssen. Die Installation eines Bewegungsmelders habe nicht ausgereicht, um der Sicherungspflicht gerecht zu werden. Es fehlten zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie etwa Erschütterungs- und Körperschallmelder.

Gutachten werden vor der Berufungsinstanz gegenseitig angefochten

Doch gegen dieses Urteil ging die Haspa in Berufung. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, wollte der Vorsitzende Richter bereits 2023 zugunsten der Sparkasse entscheiden. Demnach habe er bezweifelt, dass es überhaupt allgemeine Standards für die Sicherung von Tresorräumen gebe, auf die geschädigte Kunden sich berufen könnten.

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kam hingegen zu einer anderen Einschätzung. Seitdem zieht sich das Berufungsverfahren hin. Immer wieder werden Gutachten mehrerer Sachverständiger beider Parteien eingeholt, doch der Senat sei bisher nicht beschlussfähig, so das Hamburger Abendblatt. Wann die Berufung abgeschlossen werde, sei weiterhin ungewiss.

Laut Hamburger Abendblatt würden Gerichte bei der Beurteilung der Sicherheit von Tresorräumen zwei Ebenen berücksichtigen:

  • Zum einen die „Branchenstandards“, wie sie etwa vom Fachverband VdS Schadenverhütung GmbH festgelegt werden, die laut Gutachten des beauftragten Sachverständigen klar verletzt wurden.
  • Zum anderen die „Branchenüblichkeit“, also das, was Banken tatsächlich in der Praxis umsetzen. Hier müsste nachgewiesen werden, dass die Haspa niedrigere Sicherheitsmaßnahmen anwandte als andere Institute üblicherweise.

Der nächste Aufbruch ließ nicht lange auf sich warten

Am 30. Dezember wurden erneut Bankkunden zum Opfer. Diesmal in einer Sparkassenfiliale in Halle (Westfalen).

Diese Tat geschah am Tag während der Öffnungszeit des Geldhauses. Beute soll der vollständige Inhalt von vier Schließfächern gewese sein. Das berichtet der WDR.

 

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Diebstahl · Hausratversicherung · Schadenersatz
 
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