
8.1.2026 – Ein Mann wurde auf einer Baustelle von einem 1,3 Tonnen schweren Schrank getroffen und stark verletzt. Für ihn ging die Berufsgenossenschaft mit mehr als 150.000 Euro in Vorleistung. Kosten, auf denen sie sitzen bleibt. (Bild: M. Roth. Pixabay-Inhaltslizenz)
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24.10.2025 – Ein Kind war bei einer kommunalen Ferienfreizeit durch ein anderes Kind schwer verletzt worden. Für die Folgen machte der Verunfallte den Spielkameraden, die Betreuerinnen und die Gemeinde haftbar. Wer von denen Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen muss, hatten Gerichte zu klären. (Bild: Pixabay, CC0)
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16.4.2025 – Der Mann konnte wegen einer anerkannten Sportverletzung auch seinen neuen Beruf nicht mehr ausüben. Die Berufsgenossenschaft lehnte aber die Rente ab. Vor Gericht ging es um die Frage, welche Aufgabe eine solche Versorgung hat und was darauf angerechnet werden darf. (Bild: Planet Fox, Pixabay-Inhaltslizenz)
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12.3.2025 – Ein Handwerker stieg in eine provisorische Hebebühne auf einem Traktor, weil ihn der Auftraggeber darum gebeten hat. Das führte zu einem tragischen Unfall mit Dauerfolgen. Die Gerichte waren über die Schuldfrage und die Haftung des Kfz-Versicherers uneins. (Bild: Pixabay, CC0)
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12.12.2023 – Hausbesitzer können nicht für alle Stürze zur Verantwortung gezogen werden, die Passanten bei winterlichen Verhältnissen auf einem vor dem Anwesen befindlichen Gehweg erleiden. Das belegt ein aktuelles Urteil. (Bild: Pixabay, CC0)
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31.3.2023 – Bei einem falschen Gericht Klage einzureichen, passiert nicht nur Privatpersonen. Auch öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung können derartige Fehler unterlaufen. Das belegt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. (Bild: Pixabay CC0)
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21.4.2021 – Eine Beschäftigte war auf dem Weg zur Firmentoilette ausgerutscht. Von ihrem Arbeitgeber forderte sie anschließend ein Schmerzensgeld. Denn er hatte gegen Unfallverhütungs-Vorschriften verstoßen. (Bild: Fotolia/Gino Santa Maria)
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24.9.2020 – PRAXISWISSEN: In Krisenzeiten ist es ratsam, den Bestand rechtzeitig anzusprechen, um einer „Rettungskommunikation am aufgebrachten Kunden“ zuvorzukommen. Wie das gelingen kann, beschreibt der Spezialmakler Michael Jeinsen in seinem Gastbeitrag. (Bild: Picasa)
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