Können Unfallopfer Schadenersatz nach dem Recht ihres Heimatlandes beanspruchen?
19.3.2025 (€) - Eine Frau mit bulgarischer Staatsbürgerschaft verunglückte in Deutschland tödlich. Die Eltern forderten von dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers Schadenersatz nach dem für sie günstigeren bulgarischen Recht. Ob das anzuwenden ist, hatte der EuGH zu klären.
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