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Kein Urlaub im Hotel eines Impfgegners: Zur Rückzahlung des Reisepreises

22.9.2022 (€) – Ein Urlauber hatte in einem Hotel ein Appartement reserviert. Kurz darauf erfuhr er, dass der Eigentümer der Unterkunft offenkundig ein Impfgegner war. Aus Sorge um seine Gesundheit stornierte der Reisende daher die Buchung. Weil er trotzdem die Hälfte des Übernachtungspreises zahlen sollte, zog er vor Gericht. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Coronavirus · Gesundheitsreform · Personal
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