Ist ein drohender Fehlkauf ein zwingender Beratungsanlass für den Verkäufer?

Bild: Pixabay, CC0

9.4.2024 (€) - Eine Frau hatte für ihre Tochter eine Matratze gekauft. Als sich diese später als zu hart erwies, wollte sie vom Kauf zurücktreten. Weil das Möbelhaus sich für die falsche Wahl nicht verantwortlich sah, musste das Amtsgericht Hannover entscheiden.

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