1.4.2025 – Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles dauerhaft nicht oder weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, hat oft einen Rentenanspruch. Doch der reicht vielfach nicht für den Lebensunterhalt. Jetzt ist die Zahl der Bedürftigen wieder gestiegen. (Bild: Pixabay, CC0)
Nach den am 28. März 2025 veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten im Dezember letzten Jahres 522.165 Personen eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Das waren mit 85 Personen geringfügig mehr als im Vorjahr. Nachdem es zuvor drei Jahre in Folge einen Rückgang bei der Anzahl der Bezieher gab, ist das seit 2021 der erste Anstieg.
Insgesamt war seit der Einführung dieser Leistung im Jahr 2003 die Anzahl der Empfänger dieser Grundsicherungsart letztes Jahr am fünfthöchsten. Mehr Leistungsbezieher gab es nur noch in den Jahren 2020 mit 534.520, in 2021 mit 533.595, in 2022 mit 530.745 und in 2019 mit 523.074 Betroffenen.
Insgesamt bleibt die Zahl der Erwerbsgeminderten, die auf diese Art der Sozialhilfe angewiesen sind, weiterhin hoch, denn mittlerweile erhalten seit zehn Jahren in Folge mehr als 500.000 Menschen eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Seit 2003 hat ein Erwachsener Anspruch auf eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung, wenn er voll erwerbsgemindert ist und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus einem eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Anspruchsberechtigt sind Betroffene maximal bis zur Altersgrenze, ab der sie eine gesetzliche Altersrente erhalten würden.
Aus den Destatis-Daten geht hervor, dass Ende des Jahres 2024 34,4 Prozent beziehungsweise rund 179.730 Personen auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung angewiesen waren, obwohl sie eine gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung erhielten.
Zu diesen Renten zählen laut Destatis unter anderem die gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sowie die Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Im Umkehrschluss belegen die Destatis-Daten aber auch, dass fast zwei Drittel dieser Grundsicherungsbezieher trotz einer vollen Erwerbsminderung keinen Anspruch auf eine entsprechende gesetzliche Rente hatten.
Die Gründe dafür: Die Betroffenen waren, bis sie erwerbsgemindert wurden, zum Beispiel zu kurz oder – wie die meisten Selbstständigen – gar nicht in der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung versichert.
Im Jahr 2023 erhielten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung knapp 1,68 Millionen Personen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) knapp 604.400 eine Verletztenrente. Neuere Daten liegen noch nicht vor.
Wie viele Personen, die eine Verletztenrente bekamen, tatsächlich voll erwerbsgemindert waren, geht aus den DGUV-Daten jedoch nicht hervor.
Die Verletztenrente wird infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer Berufskrankheit ausbezahlt, sofern eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent vorliegt und man zum Zeitpunkt des Unfalles gesetzlich unfallversichert war.
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