
24.5.2024 – Der Erwerber einer Immobilie reklamierte beim Verkäufer ein undichtes Terrassendach. Doch der berief sich auf einen vertraglich vereinbarten Ausschluss der Haftung für Sachmängel. Ob der auch dann gilt, wenn der Voreigentümer den Mangel kannte, hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden. (Bild: ComQuat, CC BY-SA 2.0)
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24.10.2025 – Ein Kind war bei einer kommunalen Ferienfreizeit durch ein anderes Kind schwer verletzt worden. Für die Folgen machte der Verunfallte den Spielkameraden, die Betreuerinnen und die Gemeinde haftbar. Wer von denen Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen muss, hatten Gerichte zu klären. (Bild: Pixabay, CC0)
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21.10.2025 – Können sich gemeinschaftliche Eigentümer von Haftungsansprüchen der Mieter befreien, wenn sie einen Hausmeisterdienst mit dem Räumen und Streuen des Grundstücks beauftragen? Darüber hatte Deutschlands oberstes Zivilgericht zu entscheiden. (Bild: Comquat, CC BY-SA 2.0)
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27.1.2025 – Die zum Inventar einer Ferienwohnung gehörende Kaffeekanne ging kaputt, dadurch wurde ein Mädchen verletzt. Ob der Vermieter und allenfalls der Vermittler Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten müssen, hatten die Gerichte zu klären. (Bild: Pixabay, CC0)
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22.11.2024 – Beim Waschen wurde der Heckspoiler eines Pkw abgerissen. Laut einem Hinweiszettel war die Haftung für Heckspoiler ausgeschlossen. Ob der Betreiber der Anlage trotzdem haftet, klärte der BGH. (Bild: Comquat, CC BY-SA 2.0)
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9.6.2023 – Der neue Besitzer einer Immobilie wurde nicht darüber informiert, dass das Gebäude früher einmal unter einem Schädlingsbefall zu leiden hatte. Der Schaden war fachgerecht beseitigt worden. Der Käufer fühlte sich aber geprellt und forderte Schadenersatz. (Bild: Pixabay CC0)
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10.5.2023 – Unliebsame tierische Mitbewohner, die das Dämmmaterial beschädigen: Hat ein Verkäufer arglistig über die Tiere hinweggetäuscht? Und wer zahlt jetzt die Sanierung? Das entschied das Oldenburger Oberlandesgericht. (Bild: Altai-Leopard, CC BY-SA 3.0)
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13.2.2023 – Der Gast eines Tandem-Sprungs verletzte sich schwer, als er auf dem Boden aufschlug. Für die Folgen belangte er den Veranstalter, aber der berief sich unter anderem auf einen Haftungsausschlusses. Deshalb musste das Kölner Landgericht über 20.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz entscheiden. (Bild: WFranz, Pixabay License)
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