20.2.2026 (€) – Die Tierhalterhaftpflicht für Hunde greift auch dann, wenn bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei Tieren ein Mensch verletzt wird und nicht eindeutig feststellbar ist, welcher Hund die Verletzung verursacht hat. Es reicht aus, dass sich in dem Vorfall eine typische, von einem Hund ausgehende Gefahr realisiert. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München.
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