Finanzministerium steht eisern zum Provisionsdeckel

17.5.2019 (€) – Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) steht unverändert fest zu den Plänen zur Einführung eines Provisionsdeckels beim Vertrieb von Lebensversicherungen. Ob es dazu kommt, ist offen. Die Kabinettreife der Pläne des Ministeriums ist noch nicht in Sicht.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/10059 – PDF, 238 KB) zur geplanten Begrenzung der Vergütungen beim Abschluss von Lebensversicherungen (VersicherungsJournal 24.4.2019) geäußert.

Die FDP-Finanzexpertin Bettina Stark-Watzinger hatte unter anderem konkret wissen wollen, wie hoch die „wünschenswerte Senkung“ der Abschlussprovisionen im Rahmen des Lebensversicherungs-Reformgesetzes denn hätten ausfallen müssen, um gar nicht erst zum Mittel des Provisionsdeckels greifen zu müssen. Das Ministerium blieb in seinen Antworten wage.

Durch das LVRG seien die tatsächlichen Abschlusskosten nur um rund fünf Prozent zurückgegangen. „Dieser geringfügige Rückgang hat nicht zu der mit dem LVRG intendierten Kostenreduzierung geführt“, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht (SPD) in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Sie gab dabei nicht zu erkennen, was man denn als ausreichend gehalten hätte.

Christine Lambrecht (Bild: Stephanie Pilick)
Christine Lambrecht (Bild: Stephanie Pilick)

FDP: Provisionsdeckel schert alle Vermittler über einen Kamm

Stark-Watzinger warf dem Ministerium vor, alle rund 200.000 Versicherungsvermittler über einen Kamm scheren zu wollen, obwohl diese ein höchst unterschiedliches Leistungsprofil hätten.

Sie forderte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf, „sein rein ideologiegetriebenes Projekt“ zu beenden und den Gesetzentwurf für einen Provisionsdeckel zu beerdigen.

In der Antwort verwies das Ministerium auf Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) aus dem Jahr 2017, nach denen die Mehrfachvermittler mit durchschnittlich 5,21 Prozent die höchsten Abschlussprovisionen verdienen würden. Die Spanne reicht dabei von 0,81 bis 10,76 Prozent.

Danach kommen Versicherungsmakler im Durchschnitt auf eine Provisionshöhe von 4,02 (Spanne 1,30 bis 7,02) Prozent und Ausschließlichkeits-Vermittler auf 3,66 (Spanne 0,38 bis 9,03) Prozent. Die angestellten Außendienstmitarbeiter erhalten im Schnitt 2,18 Prozent bei einer Spanne zwischen 0,17 und 6,61 Prozent.

Ministerium sieht Provisionsdeckel als milderes Mittel

Lambrecht beantwortete auch eine schriftliche Frage des linken Finanzpolitikers Hubertus Zdebel nach einem generellen Provisionsverbot. Dazu schrieb sie, die Bundesregierung halte die Deckelung der Abschlussprovisionen bei Lebens- und Restschuld-Versicherungsverträge als geeigneten Ansatz, um Fehlanreize durch besonders hohe erfolgsabhängige Vergütungselemente auszuschließen.

Ein mögliches Provisionsverbot wäre ein stärkerer Eingriff in die Versicherungs-Vermittlung, „der Provisionsdeckel ist demgegenüber das mildere Mittel“.

Auf die Frage der FDP-Abgeordneten nach dem Zeitplan für den Provisionsdeckel konnte das Ministerium nur ausweichend antworten: „Die weitere Zeitplanung hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem der Gesetzentwurf in das Bundeskabinett eingebracht werden kann.“

Auch bei Fachpolitikern in der Koalition von CDU/CSU und SPD gibt es Kritik an einer Provisionsdeckelung. Dagegen sind sich die Vermittlerverbände in ihrer Ablehnung des Vorhabens einig (8.5.2019, 7.5.2019). Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), Michael H. Heinz, kündigte erneut seinen Widerstand gegen jedweden Provisionsdeckel an.

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