Fahrerflucht – obwohl das Opfer schon tot war?

14.7.2025 (€) – Eine Frau darf laut Beschluss des Amtsgerichts Hagen ihre Fahrerlaubnis behalten – obwohl sie sich offenbar unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Der Grund: Die überrollte Person war zum Zeitpunkt des Vorfalls bereits tot. Damit lag nach Einschätzung des Gerichts kein Verkehrsunfall im rechtlichen Sinne und kein messbarer Schaden vor.

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