Ein kaputtes Stück Zaun und ein Streit um Abzug „Neu für Alt“

Bild: Kapa65, Pixabay-Inhaltslizenz

20.9.2024 (€) - Die Eigentümer eines Zauns waren der Ansicht, dieser sei durch Mäharbeiten am Nachbargrundstück beschädigt worden. Der Beklagte entgegnete, die Kläger könnten nicht einmal einen konkreten Schadenszeitpunkt nennen. Das Amtsgericht Trier hat nun eine Entscheidung gefällt.

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