19.8.2025 – Die von Infinma definierten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden von 268 angebotenen Tarifen von 44 Produktgebern (über-)erfüllt. Elf positive Abweichungen von den Standards schafften eine Offerte vom HDI, zehn Abweichungen nach oben erzielten sieben weitere Lösungen der Hannoveraner sowie zwei Angebote der LV 1871. Sie erhielten dafür das kürzlich neu eingeführte „Gold“-Siegel. „Silber“ wurde 43 Mal vergeben, „Bronze“ 213 weitere Male. Zwei Tarife bekamen das Basis-Zertifikat.
Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat die Ausgabe 2025 ihrer alljährlichen Analyse „Marktstandards in der BU“ veröffentlicht.
Im Rahmen der Untersuchung wurden 385 Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) von 68 Anbietern untersucht. In den Vorjahren waren es 415 (439; 442; 458) Offerten von 73 (72; 73; 72) Produktgebern (VersicherungsJournal 19.8.2024, 1.8.2023, 2.8.2022, 3.8.2021).
Von den Testkandidaten wurden 268 (2024: 251) Angebote von 44 (43) Akteuren zertifiziert. Denn sie entsprechen in allen 18 Qualitätskriterien des Instituts dem Standard oder übertreffen diesen.
Die Auszeichnung will das Institut nicht als Rating verstanden wissen. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet. Bewertet wurden die reinen Bedingungen, basierend auf den 18 selbst gewählten Qualitätskriterien. Der Marktstandard in den Kriterien bestimmt sich nach der Gesamtheit der analysierten Tarife.
Dabei wird nach Angaben der Analysten untersucht, „welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer ‚marktüblichen Durchschnittsregelung‘“. Das Marktstandard-Modell ist nicht unumstritten (2.5.2013).
Zu den Kriterien gehören die Aspekte
Weitere Details zu den Kriterien wie auch die Verteilung auf die jeweiligen Ausprägungen können in Kürze auf der Infinma-Internetseite eingesehen werden.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden an den Marktstandards keine Veränderungen vorgenommen. Auch hat sich keiner der Marktstandards verbessert oder verschlechtert.
Infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz erwartet allerdings, dass es im nächsten Jahr „mindestens bei der Beitragsstundung während der Leistungsprüfung eine Änderung des Marktstandards geben“ dürfte. So verzichteten schon jetzt immer mehr Anbieter ausdrücklich auf die Berechnung von Stundungszinsen bei der (ratierlichen) Rückzahlung gestundeter Prämien.
Ein tieferer Blick in die Merkmalsausprägungen zeigt, dass bei einigen Prüfpunkten alle Testkandidaten den Marktstandard mindestens erfüllen. So fällt beim Aspekt „Kostenbegrenzung bei Umorganisation“ auf, dass es bei 354 Offerten keine solche Begrenzung gibt, womit diese Regelung der Standard ist. Die verbleibenden 56 Tarife übererfüllen den Standard.
Weiteres Beispiel: Eine selbstständige Anschluss-Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist bei 324 Angeboten nicht möglich (Marktstandard). Die 61 übrigen Produkte übererfüllen den Standard, dass eine solche Option möglich ist.
Als eines der K.o.-Kriterien ist der Prüfpunkt „Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern“ anzusehen. Bei den meisten Testkandidaten (172) ist ein solcher Verzicht obligatorisch mitversichert bei mindestens 90 Prozent Bürotätigkeit, womit diese Regelung den Marktstandard darstellt.
68 Offerten bieten keinen Verzicht auf Umorganisation bei selbstständigen Akademikern, was schlechter als der Standard ist. Die übrigen 145 Testkandidaten übererfüllen den Marktstandard.
Um die Ergebnisdarstellung weiter zu differenzieren, haben die Analysten neben dem bekannten Marktstandard-Siegel seit dem EU-Update Mitte Juni (10.6.2025) weitere Varianten in Gold, Silber und Bronze eingeführt. Damit wird nun deutlicher ersichtlich, wie häufig die einzelnen Testkandidaten den Marktstandard übertroffen haben.
Die Aufteilung auf die einzelnen Siegel-Stufen erfolgt in der Berufsunfähigkeitsversicherung folgendermaßen: Für mindestens zehn positive Abweichungen gibt es „Gold“, für mindestens sechs davon „Silber“ und für mindestens eine Abweichung nach oben „Bronze“.
Während es beim oben erwähnten EU-Update genauso wie beim Update in der GF-Versicherung (Grundfähigkeitsversicherung) kein Prüfling in die „Gold“-Kategorie schaffte, wurden in der BU-Versicherung erstmals Zertifizierungen der höchsten Klasse vergeben.
„Gold“ ging einerseits an die HDI Lebensversicherung AG für „SBU EGO TOP HBVZ26“ (Stand 6/2025) mit elf positiven Abweichungen. Jeweils zehn Abweichungen nach oben schafften
„Silber“ erhielten neben der „Performer Golden BU (FSBU)“ (Stand 1/2023) der LV 1871 mit neun positiven Abweichungen auch folgende Testkandidaten mit acht Abweichungen nach oben:
Sieben positive Abweichungen und damit ebenfalls eine „Silber“-Auszeichnung schafften neben dem LV-1871-Produkt „Golden BU Vorsorgeschutz (SBUV)“; Stand 2/2025) auch
„Silber“ für sechs Abweichungen nach oben vergaben die Analysten an
143 weitere Testkandidaten erhielten für fünf bis eine Abweichung nach oben. Immerhin zwei Lösungen bekamen ein Basis-Zertifikat. Die vollständige Liste der zertifizierten Offerten steht in Kürze auf dieser Internetseite bereit.
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