Die bKV ist der neue Türöffner für Unternehmen

28.4.2025 – Die Vorteile der bKV im Bereich Personalmanagement liegen auf der Hand. Versicherungsberater warnen jedoch, dass Tarife teilweise Leistungen versprechen, die die GKV bereits abdeckt. Als problematisch können sich auch bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankungen erweisen. Um die Rahmenbedingungen der bKV im Betrieb zu regeln, empfiehlt es sich, eine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung aufzusetzen.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist mehr als eine Versicherung. Sie ist ein Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung wie auch zur Gesunderhaltung der Beschäftigten. Ihnen bietet der Gesundheitsschutz in unsicheren Zeiten Stabilität und Sicherheit. Das Unternehmen unterstreicht seine Fürsorgepflicht und hat so die Möglichkeit, sich im hart umkämpften Fachkräftemarkt von Wettbewerbern abzusetzen.

Die bKV bietet Versorgung ohne Gesundheitsprüfung ab „Tag eins“ für jeden Beschäftigten an. Oft gilt das bei einer voll vom Arbeitgeber finanzierten bKV schon ab fünf Mitarbeitern für ambulante und ab zehn Mitarbeitern für stationäre Leistungen. Damit steht der Gesundheitsschutz auch Menschen zur Verfügung, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen selbst nicht mehr jeden Versicherungsschutz abschließen können.

Budget-Tarife bilden den kleinsten Nenner

Budget-Tarife sind der kleinste Nenner für den Extra-Gesundheitsschutz. Hier können die Mitarbeiter aus einem bunten Strauß von Leistungen auswählen – egal, ob alternative Medizin, Zahnzusatzschutz oder Sehhilfe.

Inhaltlich unterscheiden sich die Tarife hinsichtlich des Produktdesigns und der Mehrwerte. So bieten alle Krankenversicherer eine Vielzahl an Service- und Zusatzleistungen an, die nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verankert sind. Diese reichen vom Facharzt-Terminservice bis hin zum Zweitmeinungsservice oder zu einer Videoberatung, zeigt eine Analyse der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH (VersicherungsJournal 19.9.2023).

Druck auf Leistungsausgaben in der GKV steigt

Laut einer Studie des Iges Instituts aus dem Jahre 2019 öffnet sich „ab Mitte der 2020er-Jahre“ die Schere zwischen Gesundheitsausgaben und Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) „wieder in Richtung Defizit“ (10.10.2019). Der Druck auf die Leistungsausgaben steigt.

Kürzungen wie längere Fristen bei Vorsorgeuntersuchungen oder die Streichung der Homöopathie als Kassenleistung (1.3.2024, 21.10.2022) werten die bKV auf, weil sie neue gesetzliche Lücken schließt.

Versicherungsberater übt Kritik

„Wir sehen die bKV kritisch“, sagt dagegen der Versicherungsberater Alexander Beurmann von der Kanzlei Falken Sammer Deppner GmbH & Co. KG aus Hamburg. So würden bKV-Tarife teilweise „vollmundig“ Leistungen versprechen, die in vergleichbarer oder ähnlicher Form bereits ohnehin von der GKV geboten werden.

Als Stolperstein sieht der Berater Tarife an, die vor dem Versicherungsbeginn eingetretene – also bereits ärztlich diagnostizierte – Erkrankungen ausschließen würden. Daher rät Beurmann, die Angebote möglichst systematisch zu analysieren und die langfristigen Verpflichtungen transparent zu machen. So warnt der Berater: „Die sehr wohl zu erwartenden Beitragssteigerungen gehen zulasten des Arbeitgebers.“

Gefahr sieht der Experte auch für Konzepte, die nicht für die gesamte Belegschaft gelten würden. „Das kann das Betriebsklima negativ beeinflussen.“ Zudem sei ein späterer Ausstieg kaum möglich.

Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung aufsetzen

Tatsächlich gibt es für die bKV im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch keine rechtliche Grundlage. Demzufolge müssen die Unternehmen die Rahmenbedingungen selbst regeln.

„Da Änderungen von Leistungszusagen oder die Kündigung einer bKV grundsätzlich nur auf die gleiche Art und Weise zulässig sind, wie sie ursprünglich zugesagt wurden, bieten sich hier eine Versorgungsordnung oder, falls ein Betriebsrat vorhanden ist, eine Betriebsvereinbarung an“, Uwe Jüttner, Manager Health Solutions beim Versicherungsmakler Aon plc.

Inhaltlich müssen der anspruchsberechtigte Personenkreis, die Leistungsinhalte sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge geregelt werden. Zudem gilt es, eine klare Vereinbarung zu treffen, wie die Verpflichtung als Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern widerrufen werden kann.

Ausschlüsse für angeratene oder laufende Behandlungen sind möglich, wenn eine bestimmte Mindestanzahl von versicherten Personen nicht erreicht wird.

bKV-Zusatzschutz für 27 Mitarbeiter

Der Aufwand für die betriebliche Krankenversicherung ist aber selbst für kleinere Firmen gut zu stemmen. Das gilt sowohl für die Einführung und Verwaltung des Benefits als auch für den finanziellen Aufwand. „Die 2020 getroffene Entscheidung für die zusätzliche Krankenversicherung war richtig und ein voller Erfolg“, sagt beispielsweise Birgit Gämmerler, Geschäftsführerin und Inhaberin der Zeitraum GmbH aus dem bayerischen Wolfratshausen.

Die bKV werde daher auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Der gewählte Budget-Tarif der Hallesche Krankenversicherung a.G. ermöglicht es den Mitarbeitern, eigenverantwortlich Leistungen im Wert von 600 Euro pro Jahr auszuwählen. Vermittelt wurde die neue bKV allen 27 Mitarbeitern in einer Betriebsversammlung.

Lesetipp „Betriebliche Krankenversicherung: Boom ohne Ende“
Cover Dossier (Bild: VersicherungsJournal)

Keiner Sparte wird derzeit eine solche Erfolgsstory nachgesagt wie der bKV. Wie der Markt derzeit aussieht, belegt eine Umfrage des VersicherungsJournals unter 22 PKV-Anbietern. Sie schafft erstmals mit zwei Musterrechnungen für stationäre und Budget-Tarife eine hohe Vergleichbarkeit.

Der Marktüberblick findet sich im einem Dossier, dem auch der oben stehende Text entnommen ist. Die Umfrageergebnisse zeigen, welche Besonderheiten und Bedingungen mit den stationären Angeboten sowie den jeweiligen Budget-Tarifen verbunden sind. Berichtet wird ebenfalls über den Stellenwert des Geschäfts im Vertrieb sowie die favorisierten Anbieter der unabhängigen Vermittler. Des Weiteren wird über steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen informiert.

Nähere Informationen und Bestellmöglichkeit finden sich unter diesem Link. Die Publikation steht Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals zur persönlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung.

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