21.8.2019 (€) – Die von Infinma definierten Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung werden von 26 in Deutschland angebotenen Tarifen von elf Anbietern erfüllt.
Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat erneut untersucht, welche Tarife in der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung (EUV) dem von ihr selbst definierten Marktstandard entsprechen.
Von den auf dem deutschen Markt angebotenen Tarifen hat Infinma 26 von elf Anbietern zertifiziert, weil sie in allen 17 Qualitätskriterien des Instituts dem Standard entsprechen oder diesen übertreffen.
Elf Anbieter mit Standard-konformen Tarifen
In der Liste der zertifizierten Produkte (PDF, 515 KB) sind folgende hierzulande erhältlich selbstständige EU-Policen und Zusatztarife (EUZ) aufgeführt:
- Axa Lebensversicherung AG: Tarife „SEU“, „SEU (Rückdeckung)“ und „EUZ“ (Stand jeweils 12/2018),
- DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der Axa Lebensversicherung AG:), Tarife „SEU“ und „EUZ“ (Stand jeweils 12/2018),
- Continentale Lebensversicherung AG, Tarife „PEU“, „PEUS“ (Stand jeweils 8/2019) „PEUZB“ und „PEUZR“ (Stand 1/2017),
- Dialog Lebensversicherungs-AG, Tarife „SEU protect“ und „EUZ“ (Stand jeweils 1/2019),
- Europa Lebensversicherung AG, Tarife „E-EU“ und „E-SEU“ (Stand jeweils 8/2019),
- Hannoversche Lebensversicherung AG: Tarif „SEU18“ (Stand 1/2018),
- HDI Lebensversicherung AG: Tarife „SEU EGO Basic“ und „SEU EGO Basic DV“ (Stand jeweils 1/2019),
- Inter Lebensversicherung AG: Tarif „EU-Rente (3 Stunden)“ (Stand 1/2017),
- Metallrente GmbH: Tarife „MR.EMI Plus care“, „MR.EMI Plus“, „MR.EMI Smart care“ und „MR.EMI Smart“ (Stand jeweils 7/2018),
- Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.: Tarife „SEU“, „EUZ“ und „EUZ DV“ (Stand jeweils 1/2017),
- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG: Tarife „Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief“ und „Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief (DV)“ (stand 7/2019).
Im Vorjahr waren 30 Tarife von 13 Anbietern ausgezeichnet worden (VersicherungsJournal 28.9.2018). Nicht erneut zertifiziert wurden die in Run-off befindliche ehemalige Arag Lebensversicherungs-AG (23.9.2016), die jetzt als Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG firmiert, sowie Signal Iduna Lebensversicherung a.G. und Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
17 Qualitätskriterien
Der Marktstandard (PDF, 665 KB) in den von dem Institut untersuchten 17 Kriterien bestimmt sich nach der Gesamtheit der analysierten Tarife. Dabei wurde nicht nach möglicherweise voneinander abweichenden Standards in Österreich und Deutschland unterschieden.
| Kriterium | Marktstandard* |
|---|---|
| * Die in den analysierten Bedingungen am häufigsten anzutreffende Regelung eines Kriteriums. Quelle: Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH. | |
| Prognosezeitraum | Voraussichtlich mindestens sechs Monate |
| Rückwirkende Leistung | Nach sechs Monaten, rückwirkende Leistung |
| Spezifikation der Erwerbstätigkeit | Alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbständigen Tätigkeiten |
| Arbeitsumfang | Arbeitsumfang von mindestens drei Stunden täglich |
| EU aufgrund von Pflegebedürftigkeit | Leistung bei ein oder zwei von vier Pflegepunkten |
| Leistungszeitpunkt | Zu Beginn des Folgemonats |
| Meldefristen | Kein Hinweis auf eine Meldepflicht |
| Beitragsstundung | Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung möglich, ratierliche Rückzahlung möglich |
| Zeitlich befristetes Anerkenntnis | Verzicht auf befristete Anerkenntnisse |
| Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt | Reise- und Unterkunftskosten werden übernommen; nach vorheriger Absprache |
| Geltungsbereich | Der Versicherungsschutz gilt weltweit beziehungsweise ist nicht eingeschränkt |
| Mitwirkungspflichten Gesundheit | Der Wegfall der Erwerbsunfähigkeit oder eine Besserung des Gesundheitszustandes / Minderung der Erwerbsunfähigkeit müssen unverzüglich gemeldet werden |
| Mitwirkungspflichten Beruf | Meldepflicht bei Wiederaufnahme / Änderung des Berufs / der Tätigkeit |
| Einmalzahlungen | Keine Einmalzahlungen |
| Nachversicherung ohne Anlass | Nachversicherungs-Optionen ohne Anlass |
| Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten | Es wird keine Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten angeboten |
| BU-Umtausch-Option | Keine BU-Umtauschoption |
Beispiel Arbeitsumfang
Hinter dem Stichwort Arbeitsumfang zum Beispiel verbirgt sich die Frage, wann eine Person als erwerbsunfähig gilt. Die meisten Versicherer leisten, wenn der oder die Versicherte „außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich auszuüben.“
Als schlechter als diesen Markstandard bezeichnet Infinma Regelungen, die einen „Arbeitsumfang von mindestens zwei Stunden täglich oder weniger“ nennen, oder ein „Arbeitsumfang in gewisser Regelmäßigkeit“ nicht ausgeübt werden können.
Als positiver als den Marktstandard nennen die Analysten „Teilleistungen bei Arbeitsumfang zwischen drei und sechs Stunden“.
Kein Rating
Die Auszeichnung will das Institut nicht als Rating verstanden wissen. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet. Die Analysten wollen lediglich darstellen, ob die Regelungen der Versicherer zu den einzelnen Kriterien besser oder schlechter als der Marktstandard sind.
Das sind bei Infinma Regelungen, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet werden.
„Gerade im Hinblick auf ‚Best Advice‘ halten wir es für sehr sinnvoll, die einzelnen Bedingungswerke daran zu messen, was aktuell am Markt üblich ist. Es ist für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen erhältlich sind“, erläutert das Institut seine Methodik.





