Die besten Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen

21.8.2019 (€) – Die von Infinma definierten Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung werden von 26 in Deutschland angebotenen Tarifen von elf Anbietern erfüllt.

Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat erneut untersucht, welche Tarife in der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung (EUV) dem von ihr selbst definierten Marktstandard entsprechen.

Von den auf dem deutschen Markt angebotenen Tarifen hat Infinma 26 von elf Anbietern zertifiziert, weil sie in allen 17 Qualitätskriterien des Instituts dem Standard entsprechen oder diesen übertreffen.

Elf Anbieter mit Standard-konformen Tarifen

In der Liste der zertifizierten Produkte (PDF, 515 KB) sind folgende hierzulande erhältlich selbstständige EU-Policen und Zusatztarife (EUZ) aufgeführt:

Im Vorjahr waren 30 Tarife von 13 Anbietern ausgezeichnet worden (VersicherungsJournal 28.9.2018). Nicht erneut zertifiziert wurden die in Run-off befindliche ehemalige Arag Lebensversicherungs-AG (23.9.2016), die jetzt als  Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG firmiert, sowie Signal Iduna Lebensversicherung a.G. und Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

17 Qualitätskriterien

Der Marktstandard (PDF, 665 KB) in den von dem Institut untersuchten 17 Kriterien bestimmt sich nach der Gesamtheit der analysierten Tarife. Dabei wurde nicht nach möglicherweise voneinander abweichenden Standards in Österreich und Deutschland unterschieden.

Der Marktstandard in der EU-Versicherung laut Infinma-Analyse, Stand August 2019

Kriterium

Marktstandard*

Prognosezeitraum

Voraussichtlich mindestens sechs Monate

Rückwirkende Leistung

Nach sechs Monaten, rückwirkende Leistung

Spezifikation der Erwerbstätigkeit

Alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbständigen Tätigkeiten

Arbeitsumfang

Arbeitsumfang von mindestens drei Stunden täglich

EU aufgrund von Pflegebedürftigkeit

Leistung bei ein oder zwei von vier Pflegepunkten

Leistungszeitpunkt

Zu Beginn des Folgemonats

Meldefristen

Kein Hinweis auf eine Meldepflicht

Beitragsstundung

Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung möglich, ratierliche Rückzahlung möglich

Zeitlich befristetes Anerkenntnis

Verzicht auf befristete Anerkenntnisse

Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt

Reise- und Unterkunftskosten werden übernommen; nach vorheriger Absprache

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit beziehungsweise ist nicht eingeschränkt

Mitwirkungspflichten Gesundheit

Der Wegfall der Erwerbsunfähigkeit oder eine Besserung des Gesundheitszustandes / Minderung der Erwerbsunfähigkeit müssen unverzüglich gemeldet werden

Mitwirkungspflichten Beruf

Meldepflicht bei Wiederaufnahme / Änderung des Berufs / der Tätigkeit

Einmalzahlungen

Keine Einmalzahlungen

Nachversicherung ohne Anlass

Nachversicherungs-Optionen ohne Anlass

Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten

Es wird keine Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten angeboten

BU-Umtausch-Option

Keine BU-Umtauschoption

Beispiel Arbeitsumfang

Hinter dem Stichwort Arbeitsumfang zum Beispiel verbirgt sich die Frage, wann eine Person als erwerbsunfähig gilt. Die meisten Versicherer leisten, wenn der oder die Versicherte „außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich auszuüben.“

Als schlechter als diesen Markstandard bezeichnet Infinma Regelungen, die einen „Arbeitsumfang von mindestens zwei Stunden täglich oder weniger“ nennen, oder ein „Arbeitsumfang in gewisser Regelmäßigkeit“ nicht ausgeübt werden können.

Als positiver als den Marktstandard nennen die Analysten „Teilleistungen bei Arbeitsumfang zwischen drei und sechs Stunden“.

Marktstandard EUV - Beispiel Arbeitsumfang (Bild: Infinma)

Kein Rating

Die Auszeichnung will das Institut nicht als Rating verstanden wissen. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet. Die Analysten wollen lediglich darstellen, ob die Regelungen der Versicherer zu den einzelnen Kriterien besser oder schlechter als der Marktstandard sind.

Das sind bei Infinma Regelungen, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet werden.

„Gerade im Hinblick auf ‚Best Advice‘ halten wir es für sehr sinnvoll, die einzelnen Bedingungswerke daran zu messen, was aktuell am Markt üblich ist. Es ist für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen erhältlich sind“, erläutert das Institut seine Methodik.

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