3.5.2017 (€) – Die Deutschen vertrauen den Gesetzen der Bundesrepublik, üben aber kräftig Kritik an den Gerichten: zu lange Verfahrensdauer, uneinheitliche Rechtsprechung und zu milde Strafen halten sie der Judikative vor. Das zeigen die Ergebnisse des Roland-Rechtsreport 2017. Besonders misstrauisch sind die Ostdeutschen. Höher gebildete Männer zwischen 30 und 44 Jahren stehen am häufigsten vor Gericht. Als Alternative zum Gerichtsprozess werden Mediationsverfahren immer bekannter. Allerdings liegt der Anteil derer, die bereits an einem solchen Verfahren teilgenommen haben, bei nicht einmal fünf Prozent.
Das Vertrauen der Deutschen in das Rechtssystem ist stabil. Zu dieser zentralen Erkenntnis kommt die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG in ihrem „Roland Rechtsreport 2017” (PDF-Datei, 3,5 MB). Im Oktober 2016 wurden dazu 1.458 Personen ab 16 Jahren vom Institut für Demoskopie Allensbach GmbH in persönlich-mündlichen Interviews befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für den befragten Personenkreis.
74 Prozent der Teilnehmer gaben an, sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze, zu 68 Prozent in die Gerichte zu haben. Gleichzeit bemängeln die Deutschen aber auch einiges am Rechtssystem. Diese Kritik bezieht sich im Wesentlichen auf die Bereiche:
- zu lange Verfahrensdauer durch die Arbeitsüberlastung der Gerichte,
- eine als uneinheitlich wahrgenommene Rechtsprechung,
- zu komplizierte Gesetze und
- zu milde Strafen.
Überlastung der Gerichte stark kritisiert
Vor allem an der Länge der Verfahren üben die Befragten Kritik. 80 Prozent finden, sie dauern zu lange, und 73 Prozent denken, dass die Gerichte heutzutage viel zu viel Arbeit hätten und überlastet seien. Diese Bewertungen haben sich seit dem Jahr 2010 deutlich verschlechtert. Damals hielten noch 74 Prozent die Verfahren für zu lang und 60 Prozent glaubten, die Gerichte wären überfordert.

- Fragen zum deutschen Rechtssystem und die Einstellung der Befragten dazu. Zum Vergrößern Bild klicken (Bild: Roland Rechtsreport 2017)
Verbessert hat sich die Ansicht über die Gleichbehandlung vor Gericht. Der Anteil an Studienteilnehmern, die glauben, dass man mit einem prominenten Anwalt ein günstigeres Urteil erstreiten kann, ist seit 2010 von 65 auf 62 Prozent leicht gesunken. Auch die Rechtsprechung halten die Deutschen für etwas einheitlicher als noch vor sieben Jahren (57 Prozent; 2010: 59).
Dass die Gesetze in Deutschland zu kompliziert sind und man sie nicht verstehen kann, finden aktuell 60 Prozent (2010: 63), und dass Gerichte härter gegen jugendliche Straftäter vorgehen sollten, finden 58 Prozent (60). Etwas zugenommen hat der Anteil der Befragten, die meinen, die deutsche Justiz sei in ihren Urteilen oft zu mild (49 Prozent; 2010: 45).
Ostdeutsche sind misstrauisch
Vor allem Bundesbürger der neuen Länder haben wenig Vertrauen in die Arbeit der Justiz. Fast neun von zehn Befragten (87 Prozent) finden, dass die Verfahren zu langwierig sind, und 77 Prozent halten die Gerichte für überfordert. Zwei Drittel finden, man müsse mit jungen Kriminellen härter umgehen, und 55 Prozent finden die Urteile im Allgemeinen zu mild.
Die Autoren fanden heraus, dass negative Fragestellungen zu deutschen Gerichten häufig mit höherer Zustimmung beantwortet wurden als positive. Gut ein Drittel der Deutschen (31 Prozent) habe den Studienergebnissen zufolge großen Respekt vor Richtern.
Lediglich 23 Prozent haben hingegen den Eindruck, dass Gerichte gründlich und gewissenhaft arbeiten würden. Ebenfalls nur 23 Prozent glauben zudem, dass man sich darauf verlassen könne, dass es an deutschen Gerichten mit rechten Dingen zugehe. Auch hier sind die Ostdeutschen am misstrauischsten. Nur 14 Prozent glauben, dass an den Gerichtshöfen alles korrekt ablaufe, und nur 17 Prozent schreiben ihnen eine gewissenhafte Arbeitsweise zu.
Gut Gebildete stehen häufiger vor Gericht
Fast jeder vierte Befragte (24 Prozent) stand in den letzten zehn Jahren mindestens einmal vor Gericht. Sieben Prozent von ihnen gaben an, mehrmals vor Gericht gestanden zu haben. Ob als Kläger oder Beklagter, wurde nicht gesondert ausgewiesen.

- Die Antworten auf die Frage zur Beteiligung an Gerichtsprozessen. Zum Vergrößern Bild klicken (Bild: Roland Rechtsreport 2017)
Männer (31 Prozent) standen hierbei fast doppelt so häufig vor einem Richter wie Frauen (17 Prozent). Kläger und Beklagte sind dabei am häufigsten zwischen 30 und 44 Jahre alt (31 Prozent) und haben zu 29 Prozent eine höhere Schulbildung.
Zu erkennen ist auch, dass diejenigen, die schon einmal selbst Erfahrungen mit der Justiz hatten, das System kritischer bewerten als andere. Sie gaben häufiger an, dass man vor Gericht bessere Chancen mit einem bekannten Anwalt habe (69 Prozent). Sie glauben zudem zu 26 Prozentpunkten mehr, dass die Gerichte uneinheitlich urteilen und das Urteil stark von der zuständigen Instanz abhänge.
Mediation: bekannt aber ungenutzt
Je mehr die Deutschen die Arbeit der Gerichte kritisieren, desto attraktiver mögen die Formen außergerichtlicher Verfahren erscheinen, heißt es im Roland-Bericht. Hier nennt der Rechtsschutzversicherer allen voran das Mediations-Verfahren.
Diese Form des Verfahrens werde nach Angaben des Versicherers immer bekannter. Die Bekanntheit unter den Befragten des jährlichen Roland-Reports wuchs seit 2010 von 57 auf 69 Prozent an (VersicherungsJournal 23.1.2015).
Teilnehmer mit einem höheren Bildungsabschluss kennen die Mediation mit 87 Prozent deutlich häufiger als mittel (65 Prozent) oder einfach gebildete (57 Prozent) Bundesbürger. Trotz einer relativ hohen Bekanntheit, waren bisher nur vier Prozent der Befragten an einem Mediationsverfahren beteiligt. Höher gebildete (acht Prozent) und wohlhabendere Teilnehmer, die mehr als 3.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen haben (fünf Prozent), waren häufiger beteiligt als andere.

- Was wird bevorzugt: Gerichts- oder Mediationsverfahren? Zum Vergrößern Bild klicken (Bild: Roland Rechtsreport 2017)
Bei Wahl: Mediation bevorzugt
Vor die Wahl gestellt, welches Verfahren sie bei einer rechtlichen Auseinandersetzung bevorzugen würden, nennen 48 Prozent das Mediations- und 19 Prozent das Gerichtsverfahren. Jeder Dritte kann sich in dieser Frage nicht entscheiden. Im Vergleich zur Erhebung von 2010 haben sich diese Werte nur leicht verschoben. Aus welchem Grund Mediation, trotz eines hohen Interesses an einem solchen Verfahren, nur gering verbreitet ist, klärt der Report nicht.
Wie auch bei der allgemeinen Einstellung zu Gerichtsprozessen, zeigt sich hier, dass diejenigen, die in den letzten zehn Jahren vor Gericht standen, dem Mediationsverfahren höhere Werte zuteilten als die übrigen Befragten. 67 Prozent gaben an, diese Verfahrensart zu bevorzugen, wenn sie die Wahl hätten.




