Bundesregierung stutzt Frühstart-Rente: Zunächst profitieren nur wenige

14.11.2025 – Die Bundesregierung will die Frühstart-Rente laut Medienberichten 2026 zunächst nur an Sechsjährige auszahlen – und dann stufenweise in den Folgejahren auf andere Jahrgänge ausweiten. Der Gesetzentwurf für eine Riester-Reform soll dem Kabinett bereits Mitte Dezember vorgelegt werden.

Die Bundesregierung setzt bei der sogenannten Frühstart-Rente den Rotstift an. Ab dem 1. Januar 2026 soll vorerst lediglich der Jahrgang 2020 von der Regelung profitieren – also die Kinder, die dann sechs Jahre alt sind. Für sie zahlt der Staat monatlich zehn Euro in die Altersvorsorge ein. Dies berichten übereinstimmend mehrere Medien, darunter ARD.de und Die Welt.

Die „ARD-Tagesschau“ beruft sich dabei auf die aktualisierte Bereinigungsvorlage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Das ist die finale Fassung des Haushaltsentwurfs mit nachträglichen Änderungen, die vor dem Beschluss des Bundeshaushalts in den Bundestag eingebracht wird. 

Geplante Zuschüsse des Bundes reichen nur für einen Jahrgang

In der Vorlage ist laut Medienberichten vorgesehen, dass die Deutsche Rentenversicherung lediglich 50 Millionen Euro für die Frühstart-Rente erhält – genug, um einen Jahrgang zu finanzieren.

Ursprünglich war geplant, dass alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren, die eine Schule oder andere Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, von der Leistung profitieren. Das hätte den Staat rund eine Milliarde Euro gekostet (VersicherungsJournal 25.9.2025).

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Schrittweise Einführung

Für die übrigen Jahrgänge soll die Frühstart-Rente in den Folgejahren schrittweise eingeführt werden, heißt es weiter – nähere Details dazu liegen bislang nicht vor. Das Geld soll in ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot“ fließen.

Ziel der Reform ist es, Kindern und Jugendlichen frühzeitig den Zugang zu einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu eröffnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) erhofft sich von der Reform Impulse für die private Altersvorsorge. Wenn das Konzept so ausgelegt ist, dass das Depot auch nach Erreichen des 18. Lebensjahrs weiter bespart und gefördert werden kann (25.9.2025).

Weitere Details zur Frühstart-Rente

Laut „Tagesschau“ sind aus Koalitionskreisen weitere Details zur konkreten Ausgestaltung der Frühstart-Rente durchgesickert. Ein Gesetzentwurf liegt bislang noch nicht vor. Geplant seien demnach unter anderem folgende Punkte, die aber noch nicht untereinander abgestimmt seien:

  • Die Eltern sollen sich aktiv um ein Depot oder eine Versicherung für ihre Kinder kümmern, um die Förderung abrufen zu können. Erfolge dies nicht innerhalb von sechs Monaten, so soll den Kindern eine Standardlösung zugeteilt werden.
  • Die Produkte sollen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen, um für die Frühstartrente zugelassen zu werden. Hierfür sei eine Positivliste geplant.
  • Es sollen für die Depots weder eine Garantie noch eine Mindestverzinsung gesetzlich vorgeschrieben werden.
  • Dritte, etwa Eltern und Großeltern, können zusätzlich privat in das Depot einzahlen, auch bereits vor dem 18. Geburtstag des Kindes.

Wichtig ist uns dabei, dass individuelle Lösungen – und nicht ein Staatsfonds – favorisiert werden.

Michael H. Heinz

BVK zeigt sich enttäuscht

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) zeigt sich in einer Stellungnahme enttäuscht davon, dass die Frühstart-Rente zunächst nur für den 2020er-Jahrgang gelten soll.

Michael H. Heinz (Bild: BVK)
Michael H. Heinz (Bild: BVK)

„Auch, dass automatisch nach sechs Monaten eine staatliche Standardlösung greifen soll, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keinen individuellen Vertrag abschließen, ist nicht nachvollziehbar“, heißt es vonseiten des Verbandes.

Kommt die Riester-Reform bereits im Dezember?

Zugleich berichtet der BVK, dass die Bundesregierung voraussichtlich am 17. Dezember einen Entwurf zur Reform der Riester-Rente im Kabinett vorlegen wolle.

„Das begrüßen wir sehr“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Hier muss man schauen, wie das von der Koalition zudem anvisierte private, kapitalgedeckte Altersvorsorgedepot konkret ausgestaltet wird und wie eine Anschlussfähigkeit zur Frühstart-Rente gewährleistet ist.“

„Wichtig ist uns dabei, dass individuelle Lösungen – und nicht ein Staatsfonds – favorisiert werden, für die unser Berufsstand die nötige Beratungsqualifikation und Expertise mitbringt. Hier muss der wichtige sozialpolitische Auftrag der Vermittler berücksichtigt werden“, so Heinz weiter.

Rentenversicherung bleibt größter Ausgabenposten des Bundeshaushalts

Der ursprüngliche Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht laut Haushaltsentwurf 2026 (PDF, 61,8 MB) für die Deutsche Rentenversicherung sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Zahlungen von 140,23 Milliarden Euro vor (2025: 134,39 Milliarden Euro). Es ist der ausgabenstärkste Einzeletat des Bundeshaushalts.

Doch auf die Frühstart-Rente entfällt nur ein Bruchteil davon. Die nun eingeplanten 50 Millionen Euro entsprechen rund 0,04 Prozent des BMAS-Etats für Renten und Grundsicherung.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Berufsunfähigkeit · Erwerbsminderung · Frühstartrente · Rente · Riester · Sozialhilfe · Vermittlerverband
 
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