23.5.2025 (€) – Rettungsleitstellen tragen eine hohe Verantwortung bei Notfällen. Dies zeigt auch ein Gerichtsfall, bei dem zu einer Schwangeren mit Schmerzen nach einem Notruf zuerst nur ein Rettungswagen ohne einen Notarzt entsandt wurde. Das Baby kam am gleichen Tag mit bleibenden Schäden zur Welt und verstarb ein Jahr später. Die Eltern verklagten die Träger der Rettungsstellen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof entschied diesbezüglich: Gibt es Zweifel, ob Entscheidungen einer Leitstelle richtig waren, ist vor Gericht ein Gutachten zur Beurteilung, inwieweit eine Amtspflichtverletzung und damit eine Haftung vorliegt, notwendig. Bei groben Fehlern kehrt sich sogar die Beweislast um – das stärkt die Rechte betroffener Patienten.
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