14.2.2022 (€) – Eine Frau war wegen einer durch einen technischen Defekt ausgelösten Vollbremsung beim Tanzen in einem sogenannten „Samba-Zug“ gestürzt und hatte sich dabei erheblich verletzt. Als sie daraufhin Schmerzensgeld-Ansprüche gegenüber dem Bahnunternehmen geltend machte, stellte sich dieses quer. (Bild: Pixabay, CC0)
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