Ausparken auf Parkplätzen: Wer diese Regel nicht beachtet, haftet bei Unfällen mit

27.1.2026 (€) – Wer auf Parkplätzen zu schnell fährt, muss sich auch dann eine erhebliche Mitschuld anrechnen lassen, wenn ein rückwärts ausparkendes Fahrzeug ihm die Vorfahrt nimmt. Demnach müssen sich Fahrzeugführer auf Parkplätzen mit einer Geschwindigkeit bewegen, bei der sie jederzeit bremsen und anhalten können. Das zeigt ein Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

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