20.3.2025 – Berlin hat es bislang nicht geschafft, der betrieblichen Altersvorsorge flächendeckend zum Durchbruch zu verhelfen, kritisiert der Eberbacher Kreis. Dazu gebe es immer noch zu viele grundlegende Hindernisse. Dies zeige die Praxis. Welche Maßnahmen Union und SPD ergreifen sollten. (Bild: Pixabay, CC0)
„Die Alterssicherung soll stabil auf mehreren Säulen beruhen, die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden“, notierten CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm (VersicherungsJournal 18.12.2024). Insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber sollten beim Abschluss von Betriebsrenten unterstützt werden.
„Wir wollen eine attraktive betriebliche Altersvorsorge stärker fördern, die im Rahmen von Tarifverträgen ausgestaltet werden kann. Angebote ohne Beitragsgarantie, aber mit höherer Renditeerwartung wollen wir stärker verbreitern. Hierzu werden wir insbesondere die steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener ausbauen“, kündigte die SPD an (20.12.2024).
Im gemeinsamen Sondierungspapier fielen dann die Ausführungen zur zweiten Säule der Altersvorsorge noch dürftiger aus. Hier heißt es nun lediglich, dass man die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stärken werde – mehr nicht (10.3.2025).
Der Eberbacher Kreis, eine Gruppe von 16 renommierten Rechtsanwälten mit dem Spezialgebiet betriebliche Altersvorsorge (bAV), macht nun Druck. Der Zirkel hat acht Forderungen an die künftige Bundesregierung formuliert, damit eine Umsetzung deutlich vereinfacht wird. Ziel ist es, endlich den Durchbruch für eine flächendeckende Verbreitung der bAV zu schaffen.
Eine Stärkung der bAV sei dringend erforderlich, denn vor allem in kleineren und mittelgroßen Unternehmen komme eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente fast nicht vor, kritisiert die Gruppe. Die Verbreitung habe sich seit 1980 insgesamt nicht verbessert und liege auch im internationalen Vergleich weit zurück.
Das von der bisherigen Regierung bereits in den Bundestag eingebrachte „Betriebsrentenstärkungsgesetz II“ (19.9.2024) werde daran nichts ändern. „Es geht an den Bedürfnissen der Praxis fast vollständig vorbei. Der dringend benötigte Schub wird von diesem Gesetz nicht ausgehen“, so die Juristen.
Für eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung müssten einige grundlegende rechtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, damit unternehmerische Initiative und Verantwortung sich auch bei den Betriebsrenten entfalten könne.
Schwierigkeiten würden Kosten- und Rechtssicherheit sowie Harmonisierungs- und Übertragungsmöglichkeiten bereiten. Dies zeige die tägliche Praxis. In diesen Bereichen bestehe beträchtlicher Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.
Man fordere die neue Bundesregierung daher auf, jetzt die überfälligen Lockerungen zu schaffen, damit Arbeitgeber aller Größenordnungen die dringend benötigten Betriebsrenten schaffen könnten. Zusätzliche steuerliche Förderungen würden nicht benötigt.
Konkret fordert der Eberbacher Kreis:
„Deutschland bewegt sich in den nächsten Jahren auf eine sehr ernste Altersversorgungsmisere zu“, wird die Gruppe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Mittwoch zitiert. Schon heute müsse die Hälfte der Personen im ruhestandsnahen Alter den Konsum einschränken. Das werde sich noch weiter verschärfen.
Deshalb müsse neben die gesetzliche Rente eine deutlich stärkere kapitalgedeckte Säule gestellt werden. Die tatsächlich vorhandenen betrieblichen Ansprüche von monatlich durchschnittlich 100 Euro seien viel zu niedrig, um einen signifikanten Beitrag zu einem auskömmlichen Alterseinkommen zu leisten.
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