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Versicherungspflicht in der GRV unterstellt

19.7.2019 – Ein sehr guter und interessanter Artikel. Aber wenn der Autor schreibt, dass der „in der GKV freiwillig Versicherte mangels Arbeitgeber oder EM-Rente zudem auch seine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung aus seinen privaten Einnahmen weiter zahlen muss”, dann wird hier meines Erachtens eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) unterstellt, die aus den §§ 1-4 SGB 6 nicht zu entnehmen ist.

Hier wäre eine Klarstellung sinnvoller, dass der Betroffene freiwillig (nach § 7 SGB 6) in die GRV einzahlen kann. Diese Beiträge (und Beiträge für weitere private Vorsorge) müssen dann richtigerweise aus seinen privaten Einnahmen erfolgen.

Jens Kamphues

jenskamphues@yahoo.de

zum Artikel: „BU-Versicherung: Betrieblich oft besser als privat”.

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