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Stornoquote lässt nicht direkt auf Unternehmensqualität schließen

17.9.2012 – Aus der Stornoquote direkt auf eine Unternehmensqualität zu schließen würde freilich in die Irre führen. Denn das Storno ist insbesondere in den ersten Vertragsjahren hoch und nimmt dann mit zunehmender Vertragslaufzeit stark ab.

Bei Versicherern mit anteilig wenig Neugeschäft nimmt die durchschnittlich zurückgelegte Vertragsdauer der bestehenden Verträge zu und der Anteil der besonders stornoanfälligen Verträge mit erst kurzer Vertragslaufzeit ab – mithin muss selbst bei sonst unverändertem Stornoverhalten das Storno insgesamt zurückgehen.

Umgekehrt nimmt bei sonst gleichem vertragslaufzeitabhängigem Storno das Gesamtstorno bei solchen Versicherern zu, die relativ zum Bestand viel Neugeschäft schreiben und dadurch einen zunehmenden Anteil an Vertragsverhältnissen in den ersten Vertragsjahren aufweisen. Dass hier bei wachstumsstarken Versicherern nicht wegen des alleine deshalb schon höheren Stornos nicht auf eine schwächere Qualität geschlossen werden kann, liegt auf der Hand. Wer auf solche Qualitätsunterschiede schließen will, müsste zunächst alle anderen Einflüsse eliminieren.

Selbstverständlich ist es auch keine besondere Leistung der Lebensversicherungsbranche insgesamt, wenn ihr Neugeschäft zurückgeht, die zurückgelegte Laufzeit der noch bestehenden Verträge dadurch immer höher wird und alleine deshalb das mittlere Storno abnehmen muss. Und dies sogar dann, wenn das Stornoverhalten je zurückgelegte Vertragsdauer leicht zunimmt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Die Lebensversicherer mit der höchsten Stornoquote”.

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Private Krankenversicherung · Storno
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