Man könnte das Erbrecht abschaffen

16.10.2025 – Auch ungewollt Kinderlose haben den gleichen finanziellen Vorteil aus ihrer Kinderlosigkeit, so dass eine Gleichbehandlung mit gewollt Kinderlosen gerecht ist – es handelt sich ja doch nicht um eine „Bestrafung”.

Steuern sind keine Strafe: auch die Lohnsteuer ist doch keine Bestrafung für diejenigen, die mehr Verdienst erzielen als Geringverdiener. Der Kinderfreibetrag stellt lediglich das Existenzminimum für Kinder steuerfrei – der Nettoaufwand der Eltern für Kinder sowie der womöglich geringere Lohn durch eingeschränkte Erwerbstätigkeit während der Kindererziehung verbleiben dennoch als finanzieller Nachteil.

Warum andere als hinterbliebene Ehegatten und Kinder – und diese auch nur zu ihrer Existenzsicherung – etwas aus dem Nachlass erhalten sollen, ist nicht zwangsläufig zu begründen. Man könnte das Erbrecht insoweit auch im Ganzen abschaffen, und hinterlassenes Vermögen vollständig der gemeinnützigen Nutzung zuführen, ganz ohne Abzug von Erbschaftsteuer.

Womit sollen entferntere Verwandte wie Nichten und Neffen oder gar Dritte sich die Erbschaft verdient haben? Das Erbrecht abzuschaffen würde ein Zeichen setzen, dass jeder von seiner eigenen Erwerbstätigkeit leben soll und alles eigene Vermögen aus eigenem Verdienst erworben wurde. Dem Toten kann es gleich sein.

Zumindest aber wie Goethe sagte: "Was du ererbt von deinen Vätern hast, Erwirb es, um es zu besitzen. Was man nicht nützt, ist eine schwere Last, Nur was der Augenblick erschafft, das kann er nützen." .

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Freibetrag für Nichten und Neffen müsste erhöht werden”.

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