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Verweis auf VVG

6.11.2020 – Es überrascht, dass man hier tatsächlich rätselt, ob ein gebundener Versicherungsvermittler oder ein Versicherungsmakler beteiligt war.

In dem Text wird doch ausdrücklich auf § 6 VVG verwiesen. § 6 VVG regelt die Beratungspflicht des Versicherers. Der Versicherer schuldet nach § 6 Absatz 6 VVG dann keine Beratung, „wenn der Vertrag mit dem Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wird”.

E. Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Kein guter Stil, die Zunft zu diffamieren”.

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