Garantien sind elementar für Lebens- und Rentenversicherungen

12.12.2019 – Die Diskussion um den Garantiezins (richtig den Höchstrechnungszins) vernachlässigt einen wesentlichen Aspekt: Den des Vertrauens. Was wollen wir den einem interessierten Kunden sagen: „Gib uns Dein Geld, aber garantieren können wir für nichts”?

Garantien sind elementar für Lebens- und Rentenversicherungen. Wer zum Zweck des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge sein Geld einem Versicherer anvertraut, erwartet und darf erwarten, dies zumindest vollständig zurück zu erhalten.

Und da er, ginge es nur darum, sein eingezahlten Geld zurück zu erhalten, dieses auch gleich selbst behalten könnte, liegt es in der Natur der Sache, dass der Kunde eine Verzinsung erwartet. Bietet der Versicherer hier nichts, stimmen die Kunden wie in einem anderen Leserbrief gesagt „mit den Füßen” ab.

In allen aktuellen Auswertungen ist zu lesen, dass diese klassischen Versicherungen kaum noch nachgefragt werden. Wen wundert das?

Die fast monatlich neu auf den Markt kommenden fondsgebundenen Versicherungen mögen als eine Alternative gesehen werden. Allen gemeinsam ist, dass die Risiken der Kapitalanlage auf den Kunden übertragen werden.

Weil die Kunden auch hier mindestens ihr eingezahltes Geld zurück erwarten, verlangen sie auch wieder Garantien. Was bleibt, ist meistens eine endfällige Beitragsgarantie. Die bezahlt der Kunde. Und bedeutet, wenn's schlecht läuft, musst Du nur bis zum Ende warten und bezahlen, dann geben wir Dir wenigstens Dein Geld zurück. Da kommt Vertrauen auf, stimmt's?!

Thomas Gottschling

tgprivatmail@aol.com

zum Leserbrief: „Die Kunden stimmen mit den Füßen ab”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Rechnungszins · Zinsen
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