9.9.2025 – In einem anderen aktuellen Schadenfall kürzte der Prüfer S. ein Angebot über 2.604,91 Euro um 1.314,81 Euro. Ein vom Versicherer danach beauftragter externer Schadenregulierer kürzte die Rechnung über ebenfalls 2.604,91 Euro nur noch um 333,20 EUR, weil seiner Aussage nach eine Leistungsposition nicht ausgeführt worden sei.
Leider hatte der Schadenregulierer die Möglichkeit, den während der Schadenbesichtigung anwesenden Mitarbeiter dazu zu befragen, nicht genutzt. In seinem Bericht steht lapidar „Wir haben versucht, die Firma [...] telefonisch zu erreichen, leider ohne Erfolg“. Dass die gekürzte Leistung tatsächlich ausgeführt wurde, konnte die Firma nachträglich belegen. Also Kürzung 0,00 Euro vs. 1.314,81 Euro.
Erwin Daffner
zum Artikel: „Beauftragung von Prüfdienstleistern: Wird Schadenregulierung zum Glücksspiel?”.
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