Frage der Abschlusskosten

10.6.2025 – Wer allerdings sinnvollerweise am Ende eine Leibrente möchte, muss bei dem Fondsdepot nicht nur die kompletten Gewinne mit der Abgeltungssteuer versteuern, sondern auch für die mit der Auszahlung finanzierte Rentenversicherung dann doch Abschlusskosten zahlen, und zwar nicht nur auf die Einzahlungen in das Fondsdepot.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wurden die Abschlusskosten nur auf die Einzahlungen erhoben und die Gewinne bis zum Rentenbeginn bleiben komplett steuerfrei. Lediglich die Leibrente wird dann in beiden Fällen mit dem Ertragsanteil ab Rentenbeginn versteuert.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Renditemotor: Fondspolice und -depot im Langzeitvergleich”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Ertragsanteil · Fondspolicen · Private Krankenversicherung
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