Es ist folgerichtig, wenn Länder nun dieses Problem lösen

9.11.2017 – Das Problem liegt nicht woanders, sondern ist tatsächlich in der Sorge begründet, dass für Beamte und deren in der Beihilfe berücksichtungsfähige Familienangehörige die Entscheidung für Beihilfe und private Krankenversicherung (PKV) statt für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei faktischem Verzicht auf Beihilfe sich laut Bundesinnenministerium oft als Fehlentscheidung mit schwerwiegender finanzieller Tragweite herausstellt.

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Bei ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis treffen Beamte auch im Hinblick auf die Absicherung der Krankheitsrisiken Entscheidungen, an die sie langfristig oder gegebenenfalls lebenslang gebunden sind. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bediensteten sich der Tragweite dieser Entscheidungen für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen häufig nicht bewusst sind. Aus diesem Grunde hat das BMI am 01.12.2011 ein Rundschreiben (D 6 – 213 100 – 1/14) erlassen, in dem die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit der Wahl der Krankenversicherung erläutert werden,“ schreibt dazu das Bundesverwaltungsamt und veröffentlicht den Text des BMI-Rundschreibens.

Wenn also das Bundesinnenministerium seit vielen Jahren den neuen Beamten dringend empfiehlt, die Entscheidung für Beihilfe und PKV kritisch zu prüfen und einen Verbleib in der GKV ernsthaft zu erwägen, ist es nur konsequent, wenn Länder diesem Gedanken folgen. Das BMI weist dabei selbst auf das Problem des – trotz faktischem Beihilfewegfalls – fehlenden Arbeitgeberzuschusses hin. Es ist also folgerichtig, wenn Länder nun auch dieses Problem lösen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Die GKV-Versorgung hat halt Sozialhilfeniveau”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Private Krankenversicherung
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