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Eindeutige Handlungsanweisung für Vermittler

2.12.2022 – Daraus ergibt sich meiner Meinung nach eine eindeutige Handlungsanweisung für Vermittler in Form einer Hinweispflicht im Beratungsgespräch, nämlich Bezugsberechtigungen außerhalb der Erbfolge schriftlich zu regeln und vom Bezugsberechtigten eine schriftliche Erklärung anfordern, dass er im Todesfall die Auszahlung annimmt. Dann diese Erklärung gleich an den Versicherer, am besten per E-Mail und per Einschreiben mit Zeugen schicken.

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Ergänzend dazu sollten die Versicherer im Antrag an der entsprechende Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei der Bezugsrechtsverfügung außerhalb der Erbfolge um einen Schenkungsantrag handelt und als Grundlage für den Geldfluss ein Schenkungsvertrag bestehen muss. Dazu muss der Bezugsberechtigte den Antrag des Versicherungsnehmers erst annehmen, sonst fließt das Geld im Todesfall an die Erben.

Es ist einfach nur irre! Man muss sich wirklich die Frage stellen: Rechtsprechung oder Fehlsprechung?

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Artikel: „Lebensversicherung: Wettlauf zwischen Erben und Bezugsberechtigter”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Kein widerrufliches Bezugsrecht mehr. mehr ...

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Lebensversicherung
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