27.5.2025 – Die Einbeziehung der privaten Krankenversicherung (PKV) in den sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich kann sich für diese als echtes Erfolgsmodell erweisen.
Ein besserverdienender, etwas älterer gesetzlich Versicherter mit Vorerkrankungen wird heute von einem Wechsel in die PKV nicht nur durch sein höheres Eintrittsalter, sondern auch durch Risikozuschläge behindert. Mit einem höheren und zudem mit steigendem Alter und hinzukommenden Erkrankungen steigenden laufenden Zuschuss aus diesem Risikoausgleich rechnet sich der Wechsel in die PKV für ihn deutlich besser.
Ebenso bei mitversicherten Familienangehörigen – Ehegatten und Kinder –, für die deren eigene PKV-Beiträge durch Zahlungen aus dem Risikostrukturausgleich deutlich abgemildert werden. Auch eine anstehende Familienplanung wird damit als Wechselhindernis zur PKV entschärft. Für Neuzugänge in der PKV eröffnet dies alles weitere Zielgruppen.
Die längere Lebenserwartung von PKV-Versicherten gegenüber denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und das mit höherem Alter zunehmende Krankheitskostenrisiko wird für die PKV zu einem dann weiter steigenden Zufluss von Mitteln aus dem Risikostrukturausgleich führen. Für die Beitragsentwicklung im Alter kann dies zu einer deutlichen Entlastung beitragen.
Die Einbeziehung in den Risikostrukturausgleich sollte der PKV also nutzen. Nicht nur wegen zusätzlicher Wettbewerbsvorteile gegenüber der GKV. Sondern auch, indem sie Nettoempfänger von Zahlungen aus dem Risikostrukturausgleich wird.
Peter Schramm
zum Artikel: „SPD will nun doch das „Ende der Zwei-Klassen-Medizin“”.
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