Ein Dienstherr haftet für seine Handelsvertreter

6.6.2025 – Es ist nun mal so, dass ein Dienstherr (DVAG) für seine Handelsvertreter haftet. Will er das nicht, so muss er mit Maklern zusammenarbeiten.

Das ist auch kein Bashing gegen die DVAG, sondern gesetzlicher Fakt. Dass DVAG-Vermittler das nicht schön finden, ist verständlich. Aber mit diesem Statement wird offenbar, wie unwissend viele Handelsvertreter sind.

Michael Peters

peters-mg@gmx.de

zum Artikel: „Muss die DVAG für untergeschmuggeltes „Kuckucksei“ haften?”.

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