4.3.2002 – Die Entscheidung geht doch wohl in Ordnung. Im übrigen wurde doch wohl kein Schmerzensgeld gefordert. Das leistet die Unfallversicherung grundsätzlich nicht.
Richtig ist es, dass Retter, die dabei zu Schaden kommen Versicherungsschutz genießen sollen.
Allerdings doch nicht, wenn sie jemanden selbst gefährden.
Erwin Daffner
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