27.6.2013 – Hier werden Äpfel, Birnen und Pflaumen in einen Topf geworfen. Hauptsache, es ist Obst.
Nicht jede Elementarversicherung enthält das Überschwemmungs- beziehungsweise Überflutungsrisiko. Auch nicht in Baden-Württemberg. Dort mussten zwar bis 1995 alle Gebäude eine Elementarabsicherung enthalten, aber diese enthielt vor allem die Absicherung gegen Erdbeben. Schließlich gibt es dort die aktiven Hohenzollern- und Rheingraben.
Ähnlich verhält es sich in Nordrhein-Westfalen. Auch dort wurde vor allem die Absicherung bei Erdbeben angeboten. Auch hier haben wir einen aktiven Rheingraben und das Gebiet der Nordeifel.
Auch herrscht in den einzelnen Bedingungswerken eine babylonische Begriffsverwirrung. Da ist in den Bedingungen der einzelnen Gesellschaften von Überflutung und/oder Überschwemmung die Rede, da werden Erdrutsche nur in „sicheren Hanglagen“ abgesichert, Erdfall gibt es in einigen Bedingungswerken nicht. Lawinen dagegen bei norddeutschen Versicherern. Dieses Risiko wird auch gerne in Norddeutschland angeboten, weniger gerne dagegen in Bayern.
Vielleicht schafft es ja der GDV, ein einheitliches Bedingungswerk zu konzipieren. Aber nach dieser Veröffentlichung des Verbandes glaube ich nicht daran.
Eberhard Julius Rüdiger
info@versicherungsmakler-ruediger.de
zum Artikel: „GDV: Häuser auch in Risikozonen gegen Hochwasser versicherbar”.
+Thorulf Müller - Als Pflicht zu regeln. mehr ...
Frank Eßmann - Gesamtaussage ist zu relativieren. mehr ...
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