12.2.2026 – 20 Prozent Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die beispielhaften 3,5 bis fünf Prozent Rendite auf Kapitalanlagen wären gerade einmal im Jahr rund ein Prozent des Wertes der Kapitalanlagen, um damit die Sozialversicherung zu stützen.
Alle Kapitalanlagen stattdessen für Urlaubsreisen zu nutzen, bringt sofort bis zu 19 Prozent an Mehrwertsteuer ein, womit der Staat über Steuermittel ein Mehrfaches des Sozialversicherungsbeitrags auf Kapitalanlagen zur Stützung der Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung hat. Dazu kommen die durch den zusätzlichen Konsum geschaffenen Arbeitsplätze, die noch mehr Steuern und Sozialabgaben einbringen.
Wenn es dem Staat gelingt, mehr Geld aus Ersparnissen in den Konsum zu lenken, kann dies durchaus ein gewünschter Effekt sein.
Indes sollte man den Spartrieb der Bevölkerung auch nicht unterschätzen. Weder die Geldvernichtung bei gezeichneten Kriegsanleihen nach dem Ersten Weltkrieg, noch die Inflation in den 1920er Jahren, noch die abermalige Geldvernichtung durch wertlose Reichsanleihen und Währungsreform nach 1945 haben den Sparwillen gebrochen. Gerade auch die Lebensversicherungen haben danach immer wieder einen raschen Aufstieg erlebt.
Ob also 75 Prozent der Kapitalerträge nach Abgeltungssteuer übrig bleiben oder nur 55 Prozent nach Abzug auch noch von Kranken- und Pflegeversicherung, dürfte den Sparwillen kaum beeinträchtigen. Wenn Vermittler es richtig erklären, können diese Abzüge sogar zu verstärkten Sparanstrengungen führen.
Peter Schramm
zum Leserbrief: „Es geht nicht um „fair””.
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