Wie halten Sie es mit der neuen Weiterbildungspflicht?

Bild: Pixabay, CC0

30.4.2019 (€) - Seit 2018 haben im Versicherungsvertrieb Tätige ein in der IDD vorgeschriebene Fortbildungssoll von 15 Stunden (§ 34d Absatz 9 Satz 2 GewO) zu erfüllen. Wie die Initiative „gut beraten“ kürzlich mitteilte, haben etwa vier von fünf der 166.039 bis Ende 2018 dort registrierten Teilnehmer für das abgelaufene Jahr zertifizierte Fortbildungen nachgewiesen.

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