19.9.2024 (€) – Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein reicht nicht aus, um das Bestehen einer Krankheit darzulegen, wenn der Beweiswert der Bescheinigung erschüttert ist. Wenn er erschüttert ist, müssen die tatsächlichen Umstände, die für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sprechen, weiter ausgeführt werden. Zu diesem Schluss kommt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einem aktuellen Urteil.
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