Entgeltumwandlung: Beschäftigte der Versicherer haben keinen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss

29.8.2025 (€) – Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass die im AGV organisierten Versicherer keinen 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zahlen müssen, wenn ihre Beschäftigten eine Betriebsrente per Entgeltumwandlung ansparen. Der Grund: Der Tarifvertrag der Branche regelt die Details der Entgeltumwandlung abschließend und die Tarifautonomie garantiert dessen Eigenständigkeit. Ein Zuschuss ist darin nicht vorgesehen.

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