Nur Fahrtenbuch schützt vor Übervorteilung

17.1.2001 (€) – Immer wieder ärgern sich Agenten und Makler über die weltfremde Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht im Listenpreis als Berechnungsbasis keinen Verstoß gegen die Verfassung, obwohl den erstens niemand bezahlt und zweitens Gebrauchtwagenkäufer benachteiligt werden.

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