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Mit beruflichen Ausgaben noch bis Jahresende Steuern sparen

9.11.2000 (€) – Ausgaben für Arbeitszimmer, Fortbildung und andere beruflich bedingte Ausgaben können Selbständige, darunter auch Handelsvertreter, und Arbeitnehmer bis Jahresende günstiger steuerlich geltend machen als im kommenden Jahr.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Außendienst · Fortbildung · Hausratversicherung · Möbel · Steuern
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