Das VersicherungsJournal hat mit Arbeitgebern, Pädagogen und Bildungsanbietern gesprochen und eine umfassende Übersicht zum Fachwirt-Lehrgang erstellt. Außerdem gibt es Tipps zur Bestimmung des eigenen Lerntyps, wie man mit dem Fachwirt Steuern sparen kann und Informationen dazu, welche Gehaltssprünge nach der bestandenen Prüfung zu erwarten sind.
Das Dossier „Weiterbildung zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen – Was man über den „Meister“ wissen sollte“ ist am 21. Oktober 2013 erschienen. Es hat 23 Seiten im Format DIN A 4 und wird als E-Book im PDF-Format (2,6 MB) angeboten.
Die Untersuchung steht den Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals zur persönlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung. Wenn Sie sich jetzt zum Premium-Abonnement anmelden, erhalten Sie das Dossier ebenfalls kostenlos. Premium-Abonnenten können sich die Datei unter diesem Link herunterladen.
Alternativ können Sie das Dossier für 8,90 Euro einschließlich Mehrwertsteuer zur persönlichen Nutzung erwerben.
Das Nutzungsrecht für E-Books gilt exklusiv für den Käufer. Das Recht, das E-Book ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder Ausdrucke seines Inhalts anzufertigen und weiterzugeben, kann auf Anfrage zusätzlich erworben werden.
Die Konditionen für Mengenbestellungen und weitergehende Nutzungsrechte fordern Sie bitte für Ihren Bedarf per E-Mail oder über unser Kontaktformular an.
Zum Bestellformular geht es hier.
Zu den Büchern sind auf Anforderung auch auszugsweise Sonderdrucke oder individuelle Sonderausgaben für Unternehmen und Organisationen lieferbar.
Außerdem erhalten Sie bei uns Bücher und Broschüren für Ihre speziellen Bedürfnisse.
Nennen Sie uns Ihre Wünsche!
In den angegebenen Preisen ist die in Deutschland derzeit gültige Mehrwertsteuer enthalten.
Für Besteller aus den anderen EU-Staaten ohne Umsatzsteuer-ID gelten die gleichen Konditionen. Kunden aus anderen EU-Staaten, die bei der Bestellung ihre Umsatzsteuer-ID angeben, erhalten von uns eine Netto-Rechnung; die Mehrwertsteuer ist dann vom Empfänger nach den Sätzen seines Landes an das heimische Finanzamt selbst abzuführen.
Lieferungen und Leistungen in Staaten außerhalb der EU rechnen wir gemäß dem Steuerrecht ebenfalls ohne Mehrwertsteuer ab.