Die BU-Absicherung ist keine Prestigeversicherung

12.1.2018 – Ich kann das Urteil des BGH nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen. Da arbeitet also ein Versicherter in einem höher bezahlten Beruf, auch wenn dieser nicht das gleiche Ansehen hat als der ursprünglich ausgeübte. Gleichwohl erhält er trotzdem seine Rente, womit die Versichertengemeinschaft in diesem Fall unnötig belastet werden soll.

Die Berufsunfähigkeit ist eine Einkommensversicherung und keine Prestigeversicherung. Sie soll das Einkommen im Falle der Berufsunfähigkeit ersetzen, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Spannt man einmal den Bogen zum Arbeitsrecht: Angenommen, ein Betriebsteil soll geschlossen werden. Die Mitarbeiter dort sollen – um eine Kündigung zu umgehen – in einen anderen Betriebsteil mit weniger Sozialprestige versetzt werden bei vollem Lohnausgleich. Nun lehnt ein Mitarbeiter die Versetzung ab mit eben der Begründung minder qualifiziert ab, möchte eine vergleichbare Tätigkeit im selben Unternehmen. Der Arbeitgeber ignoriert das und es kommt zur Entlassung.

Kein Arbeitsgericht dieser Welt würde der Argumentation des Arbeitnehmers folgen und die Kündigung als rechtswirksam erachten. Und hier geht es um die Existenz. Im hier dargestellten Fall geht es um Bereicherung und der Betroffene bekommt Recht. Verkehrte Welt

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Berufsunfähigkeit – Einkommen als entscheidendes Kriterium?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Berufsunfähigkeit · Mitarbeiter · Personalabbau · Rente
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