Bagatellschäden werden leichtfertig reguliert

25.3.2015 – Immer wieder stellt man fest, dass Versicherer sogenannte „Bagatellschäden” relativ rasch/leichtfertig regulieren, ohne weitere Nachforschungen anzustellen. Angesichts hoher Personalkosten ist das wohl unvermeidbar.

Wenn jedoch die angebliche Schädigerin nachweislich keinen Schaden angerichtet hat und deshalb einen Sachverständigen ein Gutachten erstellen lässt, ist es eigentlich weltfremd, dass der Versicherer nicht diese Kosten übernimmt und – im Gegenzug – sowohl den zu Unrecht erstatteten Betrag zurückholt und seinerseits Strafanzeige stellt.

Das Urteil selbst halte ich für problematisch, denn offensichtlich hat die „geschädigte Partei” ebenso gelogen wie die angeblichen Zeugen.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Streit wegen Kosten für Unschuldsbeweis”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Rainer Weckbacher - Versicherer muss nach Aktenlage regulieren. mehr ...

Carsten Ruhkamp - Handeln des Versicherers ist gerechtfertigt. mehr ...

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