WERBUNG

Keine Mitbestimmung bei Handy-Verbot während der Arbeitszeit

11.4.2024 – Einem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn ein Arbeitgeber den Beschäftigten die private Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit untersagen will, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 entschieden (1 ABR 24/22).

Ein Arbeitgeber hatte im November 2021 eine Mitarbeiterinformation mit der Überschrift „Regeln zur Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit“ im Betrieb ausgehängt. Darin wurden die Beschäftigten darauf hingewiesen, dass „jede Nutzung von Mobiltelefonen/ Smartphones zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit nicht gestattet“ sei.

In Fällen von Verstößen wurden arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer fristlosen Kündigung angedroht.

Konkretisierung der arbeitsvertraglichen Pflichten

Der Betriebsrat fühlt sich durch den Aushang übergangen. Er forderte den Arbeitgeber daher auf, diesen zurückzunehmen.

Das Verbot betreffe das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Die Verwendung von Mobiltelefonen und Smartphones verstoße aber nicht in jedem Fall gegen vertragliche Pflichten der Beschäftigten. Das gelte insbesondere in Leerzeiten, in denen keine Arbeit anfalle.

Dem hielt der Arbeitgeber entgegen, dass das Verbot nicht der Mitbestimmung unterliege. Es konkretisiere lediglich die arbeitsvertragliche Pflicht der Arbeitnehmer, ihrer Arbeit konzentriert nachzukommen, und betreffe nicht das Ordnungs- sondern das Arbeitsverhalten.

Steuerung des Arbeitsverhaltens

Weil man sich nicht einigen konnte, landete der Fall schließlich beim Bundesarbeitsgericht. Das bestätigte eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, welches in der Vorinstanz mit dem Fall befasst gewesen war. Letzteres hatte sich der Rechtsauffassung des beklagten Arbeitgebers angeschlossen.

Gegenstand des Mitbestimmungsrechts gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG sei das betriebliche Zusammenleben und kollektive Zusammenwirken der Arbeitnehmer, das heißt, ihr Ordnungsverhalten. Es beruhe darauf, dass diese ihre vertraglich geschuldete Leistung innerhalb einer vom Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsorganisation erbringen und deshalb seinem Weisungsrecht unterliegen.

Maßnahmen, welche das Arbeitsverhalten regeln, seien folglich nicht mitbestimmungspflichtig, so das Bundesarbeitsgericht.

Verbot nicht mitbestimmungspflichtig

In dem entschiedenen Fall beziehe sich das ausgesprochene Verbot in erster Linie auf die Steuerung des Arbeitsverhaltens. Denn es ziele darauf ab, „ein zügiges und konzentriertes Arbeiten der Arbeitnehmer sicherzustellen, indem mögliche Ablenkungen privater Natur durch die Verwendung dieser Geräte unterbunden werden sollen“.

Durch die Verwendung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit könne es zu unkonzentriertem Arbeiten und dadurch zu einer mangelhaften Erledigung der Arbeit kommen. Das spreche dafür, dass die Weisung des beklagten Arbeitgebers nicht mitbestimmungspflichtig war.

In einem vergleichbaren Fall hatte das Hessische Landesarbeitsgericht 2020 entschieden, dass ein Arbeitgeber die private Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit untersagen kann, ohne dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht einräumen zu müssen (VersicherungsJournal 14.12.2020).

Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesarbeitsgericht
 
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
22.3.2024 – Ein Arbeitnehmer musste trotz eines symptomlosen Verlaufs seiner Infektion aufgrund einer behördlichen Anweisung zu Hause bleiben. Sein Arbeitgeber weigerte sich, ihm für diese Zeit den Lohn fortzuzahlen. Der Fall landete vor dem Bundesarbeitsgericht. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
7.3.2024 – Ein Beschäftigter in der Passivphase der Altersteilzeit war von einer tariflich vereinbarten Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen worden. Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht musste darüber entscheiden, ob das eine unzulässige Altersdiskriminierung war. (Bild: Pixabay, CC0) mehr ...
 
9.2.2024 – Ein 88-jähriger ehemaliger Bundesrichter mit gut 6.400 Euro monatlicher Pension beantragte eine Kreditkarte mit 2.500 Euro Verfügungsrahmen. Als ihm diese wegen einer „ungünstigen Prognose hinsichtlich der Rückzahlung“ verweigert wurde, verlangte der Mann Schadenersatz und zog vor Gericht. (Bild: Pixabay, CC0) mehr ...
 
8.2.2024 – Manche Mitarbeiter haben Anspruch auf Erstattung von Schulungskosten. Ob das auch für Übernachtungs- und Verpflegungskosten gilt, wenn die Fortbildung alternativ online angeboten wird, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. (Bild: Pixabay, CC0) mehr ...
 
18.12.2023 – Einem krankgeschriebenen Mann war gekündigt worden. Als er Folgebescheinigungen einreichte, die passgenau mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses übereinstimmten, wurde sein Chef misstrauisch. Er verweigerte seinem noch Beschäftigten die Lohnfortzahlung. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
6.11.2023 – Ist ein Ex-Chef bei der Korrektur eines Arbeitszeugnisses dazu verpflichtet, eine in der ursprünglichen Version enthaltene Dankesformel zu wiederholen? Dazu urteilte das Bundesarbeitsgericht. (Bild: Pixabay, CC0) mehr ...
 
12.10.2023 – Ein Beschäftigter bezog eine Erwerbsminderungsrente und erhob daraufhin Anspruch auf eine vorgesehene betriebliche Leistung. Mit Verweis auf die Versorgungsordnung wollte der Arbeitgeber jedoch Abstriche machen. In der Sache entschied das Bundesarbeitsgericht. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
25.8.2023 – Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob eine Whatsapp-Gruppe als privater Raum zu betrachten ist. Können sich Beschäftigte dort auf das Übelste über Vorgesetzte und Kollegen äußern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen? (Bild: Pixabay, CC0) mehr ...
 
24.8.2023 – Ein Arbeitgeber hatte seine Mitarbeiter gesetzwidrig schlecht bezahlt. Nachdem das Unternehmen insolvent wurde, sollten die Chefs dafür gerade stehen. Ob sie tatsächlich zahlen müssen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. mehr ...
WERBUNG