Rechtsstreit um Frostschaden

2.12.2011 (€) – Im Winter 2009 war in einem weitgehend leer stehenden Gebäude durch Frosteinwirkung ein Rohr geplatzt. Als der Gebäudeversicherer wegen grober Fahrlässigkeit nur einen kleinen Teil des Schadens übernehmen wollte, zog der Hausbesitzer vor Gericht.

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Gebäudeversicherung · Heizung
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