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§ 34c für die Vermittlung von Riesterrenten?

12.6.2007 (€) – Versicherungsvermittlung ist nach § 34d GewO erlaubnispflichtig, diejenige von Kapitalanlage-Produkten nach § 34c. Doch beim Thema Riester scheinen einige Gewerbeämter eine andere Abgrenzung für richtig zu halten.

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