Gnadenfrist für Erlaubnis-Bummler

8.1.2009 (€) – Seit 1. Januar darf niemand gewerbsmäßig als Versicherungs-Vermittler arbeiten, ohne eine Erlaubnis zu haben oder von einem Versicherer eingetragen zu sein. Wann Maßnahmen von Kammern und Aufsicht drohen.

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