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GDV: Beim Widerruf keine konkreten Kosten nennen

8.9.2008 (€) – Es geht schon wieder um einen Kostenausweis in Euro und Cent: Das Bundesjustiz-Ministerium will in der Musterbelehrung zum Widerrufsrecht für den Verbraucher klare Aussagen. Das begrüßen die Verbraucherschützer, während die Assekuranz Änderungsbedarf sieht.

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