Wenn Lustreisen von der Versicherung übernommen werden

11.7.2006 (€) – Für Fehlverhalten von Managern haftet die D&O-Versicherung. Auch Peter Hartz muss offenbar für die Bordellbesuche auf Spesenrechnung nicht aus eigener Tasche aufkommen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitslosenversicherung · Berufsunfähigkeit · Managerhaftpflicht
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