Versicherer, die nicht richtig mahnen, müssen zahlen

8.11.2007 (€) – Kann ein Versicherer den rechtzeitigen Zugang eines Mahnschreibens wegen Zahlungsverzug nicht beweisen, so ist er zur Regulierung des Schadens verpflichtet, wie ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm zeigt.

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